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Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Marks Koi-Futter

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, Kostenvoranschläge, Angebote und alle Leistungen und Äußerungen jeglicher Art des Privatunternehmens mit beschränkter Haftung Marks Koi-Futter mit eingetragenem Sitz in Broek in Waterland (Waterland) und Büro in (1151 EJ ) Broek in Waterland, Wagengouw 76, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 77232364.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der anderen Partei nach Vereinbarung unter der im vorherigen Absatz genannten Geschäftsadresse von Marks Koi-Futter eingesehen werden, werden auf der Website (www.markskoivaar.nl) von Marks Koi-Futter veröffentlicht und können von dort heruntergeladen werden, und werden auf Anfrage aktualisiert und kostenlos an die andere Partei gesendet.

1.3 Der Geltung anderer Geschäftsbedingungen als diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Sollten (noch) andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, so berührt dies die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst nicht.

1.4 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich erfolgen.

1.5 Marks Koi-Futter ist berechtigt, die von ihm verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Für alle Verträge gelten weiterhin die von Marks Koi-Futter verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie vor der Änderung galten, es sei denn, Marks Koi-Futter schlägt während der Laufzeit eines Vertrages vor, dass die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Nimmt die andere Partei das im vorstehenden Satz genannte Angebot innerhalb von acht Tagen nach Erhalt an oder erklärt sie nicht innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich, dass sie das Angebot nicht annimmt, gelten statt dessen die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn die andere Partei jedoch innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich erklärt, dass sie das Angebot nicht annimmt, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer vor der Änderung geltenden Fassung in Kraft, sofern Angemessenheit und Fairness nichts anderes vorschreiben.

1.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im konkreten Fall nicht gerichtlich bestehen können, wird sie von Gesetzes wegen für diesen Fall in eine solche Bestimmung umgewandelt, die mit Beseitigung der zur Unwirksamkeit führenden Einwendungen den beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung Ziel wird so weit wie möglich erreicht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gestrichen werden, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 2: Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen

2.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Marks Koi-Futter sind freibleibend und für Marks Koi-Futter nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.

2.2 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Marks Koi-Futter sind zwei Wochen gültig, sofern nicht anders angegeben.

2.3 Marks Koi-Futter hat das Recht, ein abgegebenes Angebot oder Angebot zu überarbeiten oder zu widerrufen.

2.4 Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem Marks Koi-Futter die Annahme eines Angebots oder Kostenvoranschlags von Marks Koi-Futter gegenüber der anderen Partei schriftlich durch die andere Partei bestätigt hat. Eine Vereinbarung kann auch durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages durch Marks Koi-Futter und die andere Partei zustande kommen.

2.5 Marks Koi-Futter ist niemals an eine verspätete, unvollständige oder bedingte Annahme eines Angebots oder Angebots durch die andere Partei gebunden, es sei denn, Marks Koi-Futter bestätigt seine Verpflichtung ausdrücklich schriftlich.

2.6 Dokumentationsmaterial, das mit einem Angebot oder Kostenvoranschlag gesendet oder der anderen Partei anderweitig zur Verfügung gestellt wird, hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, nur informativen Charakter und ist für Marks Koi-Futter nicht bindend. Auch nach Vertragsschluss können daraus keine Rechte abgeleitet werden.

2.7 Wenn Marks Koi-Futter ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag erstellt, eine Auftragsbestätigung sendet oder in einem anderen Zusammenhang Informationen oder Mitteilungen an die andere Partei sendet, ist die andere Partei verpflichtet, diese unverzüglich sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Wenn die andere Partei glaubt, dass eine Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit vorliegt, ist die andere Partei verpflichtet, Marks Koi-Futter unverzüglich zu informieren. Die Gegenpartei kann niemals Rechte aus Schreibfehlern, Berechnungsfehlern und anderen offensichtlichen Fehlern seitens Marks Koi-Futter ableiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Informationen auf ihrer Website.

2.8 Die andere Partei kann Rechte oder Pflichten gegenüber Marks Koi-Futter ohne die vorherige, schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von Marks Koi-Futter nicht auf Dritte übertragen.

Artikel 3: Preise, Kosten und Zahlung

3.1 Alle angegebenen oder vereinbarten Preise und Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und/oder Abgaben, sofern nicht anders von Marks Koi-Futter angegeben.

3.2 Der Preis für Waren, die der Gegenpartei zu liefern oder anderweitig zur Verfügung zu stellen sind, beinhaltet nicht die Verpackungs-, Transport- und Lieferkosten. Marks Koi Feed, kann diese Kosten dem Vertragspartner in Rechnung stellen.

3.3 Kosten, die Marks Koi-Futter von Dritten in Rechnung gestellt werden, können an die andere Partei weitergegeben werden.

3.4 Wenn staatliche Maßnahmen zu einer Erhöhung des Preises oder der Kosten, Steuern oder Abgaben führen, die zu Lasten der anderen Partei gehen, hat Marks Koi-Futter das Recht, diese Erhöhung an die andere Partei weiterzugeben.

3.5 Die Zahlung durch die andere Partei muss innerhalb und zum vereinbarten Datum oder, in Ermangelung eines solchen, innerhalb und zu der auf der Rechnung angegebenen Frist und Weise erfolgen. Die Zahlung hat stets ohne Aussetzung, Skonto oder Aufrechnung zu erfolgen.

3.6 Die andere Partei gilt als an der von der anderen Partei angegebenen Rechnungsadresse ansässig/niedergelassen, es sei denn, die andere Partei gibt gleichzeitig mit der Rechnungsadresse etwas anderes an. Vor Vertragsabschluss ist die Gegenpartei verpflichtet, die Rechnungsadresse – und auch die Geschäftsadresse/Wohnadresse, falls diese von der Geschäftsadresse abweicht – und die entsprechenden Kontaktdaten so genau und vollständig wie möglich schriftlich an Marks Koi-Futter weiterzugeben . Dazu gehören gegebenenfalls: Straßenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postfach, Ortsname, Bundesland, Postleitzahl, E-Mail-Adresse, Faxnummer und Telefonnummer.

3.7 Solange die andere Partei Marks Koi-Futter nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass sich die Rechnungsadresse oder die Geschäftsadresse/Wohnadresse geändert hat, gilt die zuletzt angegebene Rechnungsadresse oder Geschäftsadresse/Wohnadresse weiterhin als (teilweise) richtig, und die andere Partei gilt weiterhin als (teilweise) ) an der zuletzt angegebenen Geschäftsadresse/Wohnadresse niedergelassen/wohnhaft.

3.8 Marks Koi-Futter steht es jederzeit frei, die Kreditwürdigkeit der anderen Partei zu prüfen. Die Frage, ob die Gegenpartei hinreichend kreditwürdig erscheint, liegt allein im Ermessen von Marks Koi-Futter, zu diesem Zweck Auskünfte bei sonstigen Dritten einzuholen.

3.9 Marks Koi-Futter kann jederzeit (weitere) Vorauszahlungen oder Sicherheiten von der anderen Partei innerhalb einer von Marks Koi-Futter festzulegenden Frist und zur Zufriedenheit von Marks Koi-Futter verlangen.

Artikel 4: Ausführung der Vereinbarung

4.1 Marks Koi-Futter kann frei bestimmen, welche natürliche oder juristische Person tatsächlich eine Vereinbarung oder Verpflichtung erfüllt oder eine andere Leistung erbringt.

4.2 Angegebene oder vereinbarte Zeiten, Daten und/oder Fristen für die Erbringung von Leistungen durch Marks Koi-Futter sind ungefähre Angaben und stellen für Marks Koi-Futter keine bindende Wirkung dar. Die andere Partei kann keine Rechte in Bezug auf deren Überschreitung geltend machen.

4.3 Die Gegenpartei ist verpflichtet, Marks Koi-Futter die Erfüllung der Verpflichtungen von Marks Koi-Futter zu ermöglichen. Die andere Partei ist verpflichtet, Marks Koi-Futter von sich aus allen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Wenn Marks Koi-Futter eine Leistung an einem Ort erbringt, der der anderen Partei gehört, ist die andere Partei verpflichtet, Marks Koi-Futter kostenlos alle an diesem Ort verfügbaren Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung dieser Leistung erforderlich sind.

4.4 Die Lieferung oder anderweitige Zurverfügungstellung von Waren, die Ausführung von Arbeiten durch Marks Koi-Futter an die andere Partei erfolgt an dem zwischen Marks Koi-Futter und der anderen Partei vereinbarten Ort. Die andere Partei ist verpflichtet, Marks Koi-Futter vor Vertragsabschluss die Adressdaten und Kontaktdaten des von ihr gewünschten Ortes so genau und vollständig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Dazu gehören gegebenenfalls: Straßenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postfach, Ortsname, Bundesland, Postleitzahl, E-Mail-Adresse, Faxnummer und Telefonnummer. Wenn keine Postleitzahl vorhanden ist, muss eine nahe gelegene Postleitzahl angegeben werden. Ein vereinbarter Ort kann dann nur mit vorheriger, schriftlicher, ausdrücklicher Zustimmung von Marks Koi-Futter geändert werden.

4.5 Marks Koi-Futter ist zu Teillieferungen berechtigt.

4.6 Im Falle von Waren, die von Marks Koi-Futter an die andere Partei geliefert oder anderweitig bereitgestellt werden, geht das Risiko für die Waren zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung vollständig auf die andere Partei über. Die Gegenpartei ist sich bewusst, dass, wenn Marks Koi-Futter, lebende Fische oder andere Wassertiere liefert oder diese anderweitig zur Verfügung stellt oder behandelt, das Risiko des – allgemeinen oder sonstigen – Todes oder der Krankheit der gelieferten/behandelten Fische oder anderen Wassertiere besteht und/oder andere Fische oder andere Wassertiere, die bei der anderen Partei anwesend sind. Diese Risiken wurden von der anderen Partei ausdrücklich akzeptiert.

4.7 Wenn Marks Koi-Futter Paletten, Verpackungskisten, Behälter usw. für Verpackung und Transport zur Verfügung gestellt hat oder von einem Dritten zur Verfügung stellen ließ, ist die Gegenpartei verpflichtet, sofern es sich nicht um Einzelverpackungen handelt, die Paletten zu platzieren, Kisten, Behälter etc. auf eigene Kosten und Gefahr unverzüglich an die von Marks Koi-Futter angegebene Adresse zurückzusenden.

4.8 Wenn im Falle von Waren, die Marks Koi-Futter der anderen Partei liefern oder anderweitig zur Verfügung stellen soll, die andere Partei nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die Waren anzunehmen, ist Marks Koi-Futter berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr zu liefern der anderen Partei zu lagern und/oder zu verkaufen und an Dritte zu liefern. Alle damit verbundenen Kosten und Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerkosten, Verwaltungskosten, Transportkosten und etwaige Mindererträge, gehen zu Lasten der anderen Partei.

4.9 Marks Koi-Futter garantiert nicht, dass die der Gegenpartei zu liefernden oder anderweitig zur Verfügung zu stellenden Waren für den Zweck geeignet sind, für den die Gegenpartei sie verwenden möchte, auch dann nicht, wenn dieser Zweck Marks Koi-Futter bekannt gegeben wurde.

Artikel 5: Versäumnis der anderen Partei, Suspendierung und Auflösung

5.1 Wenn die andere Partei in irgendeiner Weise schuldhaft eine Verpflichtung gegenüber Marks Koi-Futter nicht erfüllt, die auf ihr beruht, gerät die andere Partei in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Es wird vermutet, dass jeder Mangel der anderen Partei zuzurechnen ist. Im Falle einer Zahlungsverpflichtung gerät die andere Partei aufgrund einer verspäteten und/oder unvollständigen Zahlung in Verzug, ungeachtet des Grundes oder der Ursache und ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.

5.2 Marks Koi-Futter hat unbeschadet der Bestimmungen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, jedoch ohne dass eine Mahnung, Inverzugsetzung oder eine andere vorherige Mitteilung erforderlich ist, das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen und/oder den mit dem geschlossenen Vertrag zu kündigen anderen Partei ganz oder teilweise außergerichtlich aufzulösen oder gerichtlich auflösen zu lassen, ohne dass Marks Koi-Futter schadensersatzpflichtig ist, in jedem der folgenden Fälle: Marks Koi-Futter gegenüber wurde die Kreditwürdigkeit der anderen Partei nicht nachgewiesen; die Einreichung eines Antrags auf eine reine Spaltung oder Spaltung der anderen Partei; Tod der anderen Partei; Beantragung oder Feststellung des Konkurses der anderen Partei oder Beantragung der Umschuldung für natürliche Personen gegenüber der anderen Partei; Beantragung oder Gewährung von Zahlungsaufschub gegenüber der anderen Partei; die andere Partei unter Vormundschaft gestellt wird oder ein Antrag oder eine Forderung zu diesem Zweck gestellt wird; unter oder auf Kosten der anderen Partei ein Vorurteil oder eine Zwangsvollstreckung in ein Vermögen der anderen Partei verhängt wird; die andere Partei die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen oder einen oder mehrere Teile davon ganz oder teilweise verliert; eine private Vereinbarung wird von der anderen Partei angeboten; das Unternehmen der anderen Partei in Liquidation geht; die andere Partei kommt einer Verpflichtung gegenüber Marks Koi-Futter nicht nach; Marks Koi-Futter, hat guten Grund zu der Befürchtung, dass eine oder mehrere der unter a bis k genannten Situationen eintreten werden.

5.3 Wenn eine oder mehrere der im vorstehenden Absatz unter a bis k genannten Situationen eintreten oder wenn es gute Gründe für die Befürchtung gibt, dass eine oder mehrere dieser Situationen eintreten, ist die andere Partei verpflichtet, Marks Koi-Futter unverzüglich entsprechend zu informieren. auf den neusten stand zu bringen.

5.4 Aufgrund der Auflösung werden alle Forderungen von Marks Koi-Futter gegenüber der anderen Partei sofort fällig und zahlbar, und die andere Partei haftet auch für den Schaden, den Marks Koi-Futter erlitten hat.

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt

6.1 Wenn Marks Koivaar bewegliche Sachen liefert, erfolgt dies unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber Marks Koidler jederzeit vollständig nachkommt. Der hierin enthaltene Eigentumsvorbehalt gilt nur für Forderungen in Bezug auf die Gegenleistung für Waren, die von Marks Koivaar an die andere Partei im Rahmen des Vertrags geliefert wurden oder geliefert werden sollen, oder für Arbeiten, die ebenfalls zugunsten der anderen Partei im Rahmen eines solchen Vertrags ausgeführt werden oder ausgeführt werden sollen. sowie hinsichtlich der Ansprüche wegen Nichteinhaltung solcher Vereinbarungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich soweit möglich auch auf neue Sachen, die mit den vorgenannten beweglichen Sachen hergestellt wurden.

6.2 Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die andere Partei übergegangen ist, ist der anderen Partei jegliche Vermischung, der Zugriff und/oder die Bildung der Waren in irgendeiner Weise untersagt, und die andere Partei ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen vermögensrechtlichen Maßnahmen, um diesen Eventualitäten vorzubeugen.

6.3 Wenn einer oder mehrere der in Absatz 6.3 genannten eigentumsrechtlichen Fälle dennoch eintreten, solange das Eigentum an den gelieferten Waren noch nicht auf die andere Partei übergegangen ist, ist die andere Partei verpflichtet, Marks Koivaar unverzüglich ordnungsgemäß darüber zu informieren und schriftlich an Marks Koivaar zu bestätigen.

6.4 Sollten dennoch einer oder mehrere der in Absatz 6.3 genannten vermögensrechtlichen Fälle eintreten, solange das Eigentum an der gelieferten Ware noch nicht auf die andere Partei übergegangen ist, haftet die andere Partei für alle daraus resultierenden Schäden.

6.5 Sollte dennoch einer oder mehrere der in Absatz 6.3 genannten vermögensrechtlichen Fälle eintreten, solange das Eigentum an der gelieferten Ware noch nicht auf die andere Partei übergegangen ist, ist Marks Koidler berechtigt, alles auf Kosten und Gefahr von zu tun die andere Partei und nach Ermessen von Marks Koidler: die fraglichen sachenrechtlichen Ereignisse rückgängig zu machen oder sie berichtigen zu lassen, unabhängig davon, ob die andere Partei dazu verpflichtet wird oder nicht; und/oder b. ein oder mehrere beschränkte Rechte in Bezug auf die gelieferten Waren und/oder die neu hergestellten, veränderten oder mit den gelieferten Waren vermischten Waren zu begründen, wenn und soweit sich der Eigentumsvorbehalt nicht auf diese Waren erstreckt; wobei die andere Partei Marks Koivaar von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.

6.6 Wenn, solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die andere Partei übertragen wurde, eine oder mehrere der in Absatz 5.2 Unter a bis l genannten Situationen eintritt und/oder die bestehende Vereinbarung zwischen Marks Koivaar und der anderen Partei besteht Partei aufgelöst wird, hat Marks Koidier das Recht, die Ware sofort und ohne Inverzugsetzung zurückzufordern und in Besitz zu nehmen. Marks Koivoeder hat in diesem Zusammenhang auch das Recht, Angelegenheiten aus eigener Initiative zu übernehmen.

6.7 Marks Koivaar ist bevollmächtigt – und falls erforderlich, bevollmächtigt die andere Partei Marks Koidler bereits jetzt für dann – ihre Rechte gemäß den Absätzen 6.6 auszuüben. und 6.7, um die Orte zu betreten, an denen sich die in diesen Absätzen genannten Gegenstände befinden.

6.8 Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die andere Partei übergegangen ist, ist es der anderen Partei untersagt, die Waren außerhalb ihrer tatsächlichen Kontrolle zu platzieren (oder übertragen zu lassen), sie an Dritte zu übertragen oder übertragen zu lassen sie zu belasten oder belasten zu lassen oder belasten zu lassen, beschränkte Rechte zu begründen oder sie zu vermieten oder anderweitig in irgendeiner Form an Dritte zu überlassen. Diese Verbote haben neben ihrer schuldrechtlichen Verpflichtung (Obligatoriumswirkung) soweit möglich auch sachenrechtliche Wirkung (absolute Drittwirkung) (was also soweit möglich zur Unübertragbarkeit führt, usw.).

6.9 Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die andere Partei übergegangen ist, ist die andere Partei verpflichtet, Dritte, die Rechte in Bezug auf diese Waren geltend machen wollen, über den Eigentumsvorbehalt von Marks Koivaar zu informieren und Marks unverzüglich zu informieren Koivaar dies schriftlich zu bestätigen.

Artikel 7: Höhere Gewalt

7.1 Alle vom Willen von Marks Koi-Futter unabhängigen Umstände, auch wenn sie vorhersehbar waren, die die Erfüllung eines Vertrags, die Erfüllung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung von Marks Koi-Futter dauerhaft oder vorübergehend verhindern, liefern Marks Koi-Futter höhere Gewalt, die ihn während der Zeit höherer Gewalt von seinen diesbezüglichen Verpflichtungen entbindet, ohne dass er schadensersatzpflichtig wird oder werden kann. Während dieses Zeitraums hat Marks Koi-Futter auch das Recht, ohne dass Marks Koi-Futter schadensersatzpflichtig wird, ein verbindliches oder unverbindliches Angebot auszusetzen, zu ändern oder zurückzuziehen und einen Vertrag mit der anderen Partei ganz oder teilweise außergerichtlich aufzulösen ändern oder gerichtlich auflösen oder ändern lassen.

7.2 Höhere Gewalt umfasst, ist aber nicht beschränkt auf alles, unabhängig davon, ob dies bei Marks Koi-Futter oder bei von Marks Koi-Futter beauftragten Dritten stattfindet oder von denen Marks Koi-Futter Waren oder Dienstleistungen bezieht: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, (Arbeitnehmer-)Ausschluss, Einfuhr- und/oder Einfuhrbeschränkungen, restriktive staatliche Maßnahmen, Defekte und/oder Fehlfunktionen von Maschinen und/oder Technologien, Ausfälle in Energie- und/oder Wasser- und/oder Internetversorgung, Naturkatastrophen, nukleare Reaktionen, Behinderung durch Dritte, Transportprobleme, Versäumnisse des Lieferanten, Krankheit, Personal- oder Personalmangel und Unwetter.

Artikel 8: Haftung

8.1 Marks Koi-Futter haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die als direkte oder indirekte Folge von: höherer Gewalt seitens Marks Koi-Futter; ein (obligatorischer) Regierungsakt; Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei, ihrer Untergebenen oder anderer Personen oder Organisationen, die in den Risikobereich der anderen Partei fallen; Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der anderen Partei gegenüber Marks Koi-Futter; Abweichungen, Defekte, Fehler, Fehler und/oder funktionelle Ungeeignetheit in/von Materialien, Gütern oder Daten, die von der anderen Partei, ihren Untergebenen oder anderen Personen oder Organisationen stammen oder vorhanden sind, die in die Risikosphäre der anderen Partei fallen; Umstände, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufgrund einer Vereinbarung, kraft Gesetzes oder anderweitig in die Risikosphäre der anderen Partei fallen.

8.2 Die andere Partei haftet für alle Preiserhöhungen, Lieferverzögerungen und alle anderen Kosten und Schäden, die sich aus einem oder mehreren der Fälle ergeben, auf die im vorstehenden Absatz unter c bis f Bezug genommen wird. Die andere Partei stellt Marks Koi-Futter von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem oder mehreren dieser Fälle ergeben.

8.3 Marks Koi-Futter haftet niemals für Folgeschäden, Überwachungsschäden oder Betriebseinbußen, die der anderen Partei und/oder Dritten entstehen, außer im Fall von Marks Koi-Futter zuzurechnendem Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit.

8.4 Wenn Marks Koi-Futter Dritte einschaltet, wobei Marks Koi-Futter die gebotene Sorgfalt walten lässt, haftet Marks Koi-Futter nicht für etwaige Mängel dieser Dritten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der von Marks Koi-Futter eingeschalteten Hilfspersonen, in ihrer Gesellschaft mit der Führung der Erfüllung des jeweiligen Engagements beauftragt.

8.5 Jegliche Haftung seitens Marks Koi-Futter erlischt in jedem Fall, wenn die andere Partei ein solches Verhalten ausführt oder ausführen lässt, dass die Begründetheit der Ansprüche der anderen Partei gegen Marks Koi-Futter nicht mehr ordnungsgemäß untersucht werden kann.

8.6 Alle Ansprüche der anderen Partei gegen Marks Koi-Futter erlöschen, wenn die andere Partei nicht innerhalb eines Jahres, nachdem sie von den Mängeln von Marks Koi-Futter Kenntnis erlangt hat oder zumindest kennen sollte, ein Gerichtsverfahren oder eine schriftliche Aufforderung einleitet, unbeschadet der Möglichkeit des früheren Erlöschens oder der gesetzlichen Verjährung.

8.7 Jede (Mit-)Haftung von Marks Koi-Futter und/oder derjenigen, für die sie nach dem Gesetz haften kann, für Schäden, unabhängig von der Form und unabhängig vom Grund, ist, außer im Fall von Marks Koi-Futter, auf Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit, begrenzt auf den Betrag, für den die jeweilige Versicherung, falls abgeschlossen, im jeweiligen Fall Deckung gewährt, zuzüglich eines etwaigen Selbstbehalts. Für den Fall, dass der (Haftpflicht-)Versicherer, gleich aus welchem Grund, nicht leisten sollte, ist die (Mit-)Haftung auf einen Betrag von € 25.000,00 begrenzt. Bezieht sich der Schaden zusätzlich zum vorstehenden Satz auf von Marks Koi-Futter gelieferte oder anderweitig zur Verfügung gestellte Waren, ist die (Mit-)Haftung ebenfalls auf den von Marks Koi-Futter berechneten Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen begrenzt.

Artikel 9: Beschwerden der Gegenpartei

9.1 Wenn Marks Koi-Futter eine Leistung erbringt, ist die andere Partei verpflichtet, deren Solidität unverzüglich und sorgfältig zu prüfen. Die andere Partei kann sich nicht mehr auf Mängel von Marks Koi-Futter berufen, wenn die andere Partei die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem sie sie entdeckt hat, entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich und mit einer genauen Begründung gegenüber Marks Koi-Futter ( s) protestiert hat, unabhängig davon, ob die Interessen von Marks Koi-Futter durch eine Überschreitung dieser Beschwerdefrist verletzt worden sind.

9.2 Reklamationen zu Rechnungen von Marks Koi-Futter müssen unter Androhung des Rechtsverlusts schriftlich und mit einer genauen Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

9.3 Bei Androhung des Rechtsverlusts muss die andere Partei Marks Koi-Futter die Untersuchung ermöglichen oder eingereichte Proteste untersuchen lassen. Die mit der Untersuchung möglicher Mängel verbundenen Kosten werden vollständig von Marks Koi-Futter getragen, wenn der behauptete Mangel nicht vorzuliegen scheint oder Marks Koi-Futter nicht zuzurechnen ist.

9.4 Im Falle von Streitigkeiten über das Gewicht pro Stück oder über das Gesamtgewicht der von Marks Koi-Futter gelieferten Waren sind die Messungen mit den von Marks Koi-Futter verwendeten (geeichten) Waagen maßgebend.

9.5 Geringfügige Abweichungen und Unterschiede, die innerhalb einer nach Handelsbrauch angemessenen Toleranz liegen (z. B. in Bezug auf Maße oder Gewicht), oder die naturbedingt sind, können niemals ein Grund für Beanstandungen sein.

9.6 Im Falle einer begründeten Beschwerde muss die andere Partei Marks Koi-Futter jederzeit die Gelegenheit bieten, innerhalb einer angemessenen Frist nach Ermessen von Marks Koi-Futter: die Leistung zu reparieren oder erneut zu erbringen; Ersatzentschädigung zu zahlen, die nach Maßgabe der Ziffer 8.7 maximiert wird.

9.7 Reklamationen können niemals ein Grund für die Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen und/oder anderer Verpflichtungen der Gegenpartei sein.

Artikel 10: Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und Vertraulichkeit

10.1 Die andere Partei anerkennt und respektiert alle geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrechte von Marks Koi-Futter an oder in Bezug auf Produkte, Daten, Dokumentationsmaterial und Dienstleistungen von Marks Koi-Futter und wird diese in keiner Weise verletzen.

10.2 Die andere Partei darf in keiner Weise alle Informationen in Bezug auf Marks Koi-Futter und/oder die Geschäftsaktivitäten von Marks Koi-Futter an Dritte weitergeben, von denen sie Kenntnis erlangt und deren vertrauliche und/oder sensible Natur sie kennt oder vernünftigerweise vermuten kann des Wettbewerbs, ohne vorherige, schriftliche, ausdrückliche Genehmigung von Marks Koi-Futter, es sei denn, die Offenlegung ist für die Ausführung oder Durchsetzung von Rechten aus einem mit Marks Koi-Futter geschlossenen Vertrag unbedingt erforderlich, in diesem Fall wird die andere Partei dennoch große Zurückhaltung üben.

10.3 Marks Koi-Futter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten/Firmendaten der anderen Partei in eine Kundendatei aufzunehmen. Marks Koi-Futter wird dabei die berechtigten Datenschutzinteressen der anderen Partei so weit wie möglich beachten.

Artikel 11: Streitigkeiten, Zinsen, Kosten und Bußgelder

11.1 Jedes Mal, wenn die andere Partei in Bezug auf eine Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, schuldet die andere Partei Marks Koi-Futter Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, ohne dass eine Mitteilung, Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Ein neu eingegebener Monat wird immer als ganzer Monat berechnet. Abweichend vom Vorstehenden schuldet die Gegenpartei die gesetzlichen Handelszinsen, berechnet auf die übliche Weise, auf den ausstehenden Betrag, wenn dies zu einem höheren Gesamtzinsbetrag führen sollte.

11.2 Wenn die Gegenpartei mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, schuldet die Gegenpartei Marks Koi-Futter außergerichtliche Kosten zusätzlich zu den im vorstehenden Absatz genannten Zinsen in Höhe von mindestens 15 % der ausstehenden Hauptsumme von 300,00 €.

11.3 Wenn Marks Koi-Futter ein Gerichtsverfahren gegen die andere Partei durchführt und festgestellt wird, dass die andere Partei im Unrecht ist, ist die andere Partei verpflichtet, Marks Koi-Futter die vollen Kosten des Verfahrens zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die gesamten entstandenen Kosten von Marks Koi-Futter für die Prozesskostenhilfe.

11.4 Die in Absatz 11.1 genannten Zinsen, die in Absatz 11.2 genannten außergerichtlichen Kosten und die in Absatz 11.3 genannten Gerichtskosten können in Gerichtsverfahren von Marks Koi-Futter jederzeit nebeneinander geltend gemacht werden

11.5 Bei Streitigkeiten zwischen Marks Koi-Futter und der anderen Partei ist nur das niederländische Gericht zuständig, und in erster Instanz nur das zuständige Gericht in dem Bezirk, in dem sich Marks Koi-Futter befindet.

11.6 Wenn die andere Partei eine oder mehrere der Verpflichtungen, Gebote und/oder Verbote in den Absätzen 6.2, 6.3, 6.8, 6.9, 10.1 und 10.2 nicht oder nicht vollständig einhält, verfällt die andere Partei Marks Koi-Futter, einem direkten und ohne Inverzugsetzung oder Ankündigung ist diesbezüglich eine zahlbare Strafe in Höhe von 22.500,00 € auf einmal pro Verstoß und 450,00 € pro Tag, an dem der betreffende Verstoß andauert, erforderlich, unbeschadet aller anderen Rechte von Marks Koi-Futter, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – das Recht auf Entschädigung und das Recht, die Einhaltung der Pflichten, Anordnungen und/oder Verbote durchzusetzen.

Artikel 12: Anwendbares Recht und Sonstiges

12.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf alle Vereinbarungen, Kostenvoranschläge, Angebote und auf alle Leistungen und Äußerungen gleich welcher Art von Marks Koi-Futter findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Das Wiener Kaufrecht findet keine Anwendung.

12.3 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Schriftformerfordernis vorsehen, umfasst dies auch: per E-Mail oder per Fax.

12.4 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Waren“ und „Sachen“ die Rede ist, schließt dies, soweit gesetzlich zulässig, auch „Tiere“ ein.

12.5 Die andere Partei gestattet Marks Koi-Futter – falls erforderlich im Voraus – und ermächtigt Marks Koi-Futter – falls erforderlich im Voraus –, Informationen von der Regierung und anderen Dritten über die Rechnungsadresse und die Geschäftsadresse/Wohnadresse der anderen Partei und darüber anzufordern der vereinbarte oder noch zu vereinbarende Ort, an dem Marks Koi-Futter eine Leistung erbringen wird

Marks Koi-futter